Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Gastschülerinnen und Gastschüler sind bei Grund- bzw. Mittelschulen, die nicht im Sprengel der besuchten Schule ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Hierfür wird eine jährliche Gastschulbeitragspauschale fällig, die von der aufnehmenden Schule beantragt wird.

 

Diese Regelung gilt unter staatlichen Träger und wird auch bei der Gemeinde Utting so umgesetzt.

 

Es kommt immer wieder zu Anträgen von nichtstaatlichen Schulen, die einen Antrag auf Zahlung eines freiwilligen Gastschulbeitrags analog dem bayerischen Schulfinanzierungsgesetz stellen.

 

Diese Anträge wurden bisher immer im Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters abgelehnt.

 

Es soll nun ein Grundsatzbeschluss getroffen werden, dass auch zukünftig keine freiwilligen Gastschulbeiträge an nichtstaatliche Träger ausbezahlt werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Utting bezahlt weiterhin keinen freiwilligen Gastschulbeitrag an nichtstaatliche Träger aus.


 

GRin Vogt war während der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.