Sachverhalt:
Ein Immobilienbesitzer aus Holzhausen (4 Wohnungen die zur Zeit vermietet sind) stellt den Antrag, dass der Gemeinderat beschließen soll, für die Gemeinde Utting am Ammersee einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen.
Der Immobilienbesitzer bzw. Vermieter sieht darin einen Vorteil um etwaige Mieterhöhungen durchzusetzen.
Grundsätzlich
unterscheidet man zwischen einem einfachen Mietspiegel und einem qualifizierten
Mietspiegel. Der einfache Mietspiegel wird von
der Gemeinde oder den Interessenvertretern von Vermietern und Mietern erstellt
und anerkannt. Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten
wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Als rechtliche Grundlage dient § 558d
BGB. Er muss spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung
angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Um
als bindende Grundlage für eine Mieterhöhung zu dienen, muss es sich um einen
qualifizierten Mietspiegel handeln. Das heißt, er muss auch von der Gemeinde
sowie von Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter anerkannt sein.
Aktuell gibt es laut Gesetz keine rechtliche Pflicht zur
Aufstellung eines Mietspiegels. Nach § 558 Abs. 2 BGB sollen die Städte oder
Gemeinden einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und
dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist (§ 558 c BGB). Wann ein Bedürfnis nach §558 c BGB
besteht, müsste juristisch geprüft werden.
Eine rechtliche Verpflichtung für die Erstellung eines Mietspiegels ergibt sich erst ab 50.000 Einwohner.
Grundsätzlich ist auch eine Mieterhöhung ohne Mietspiegel
möglich, der Vermieter muss dann die Mieterhöhung anhand „der ortsüblichen
Vergleichsmiete“ begründen oder es kann ein Mietspiegel einer „vergleichbaren
Gemeinde“ als Begründungsmittel für die eigene Mieterhöhung herangezogen werden
(§ 558 a Abs. 4 Satz 2 BGB).
Nach Auskunft des Gutachterausschusses und der
Kommunalaufsicht des Landkreises Landsberg am Lech, hat bisher keine Gemeinde
im Landkreis einen Mietspiegel erstellen lassen. Lediglich die Stadt Landsberg
am Lech hatte sich mit diesem Thema befasst, jedoch sich gegen die Erstellung
eines Mietspiegels entschieden.
Die Suche nach einem Büro, dass bereit wäre, einen
qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, gestaltet sich schwierig. Weder der
Planungsverband München, noch andere Stadtplanungsbüros sind bei der Erstellung
eines Mietspiegels behilflich. Lediglich ein Stadtplanungsbüro konnte nach
unserer Internet-Recherche ausfindig gemacht werden, dass diese Leistung
anbietet. Eine Kostenermittlung blieb erfolglos!
Nach diesen Recherchen, empfiehlt die Verwaltung, keinen Mietspiegel für die Gemeinde Utting am Ammersee erstellen zu lassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, es soll ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Utting am Ammersee erstellt werden. Hierfür sollen Angebote eingeholt werden und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Antrag ist damit
abgelehnt.