Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Zahlreiche Uttinger favorisieren bei der Bestattungsvorsorge offensichtlich (ein Bestatter hat eine entsprechende Anfrage bei uns gestellt) die anonyme Bestattung und entscheiden sich damit außerhalb von Utting bestattet zu werden, denn in Utting wird diese Bestattungsform bisher nicht angeboten.

 

Außerdem gibt es in Utting jährlich im Durchschnitt zwei Bestattungen, bei denen die Hinterbliebenen erst durch die Friedhofsverwaltung erfahren, dass ein Verwandter gestorben ist.

In diesen Fällen wurde bisher gezielt die günstigste Bestattungsform in Utting nachgefragt und außerdem regelmäßig das Sozialamt mit einer Kostenerstattungsanfrage durch die Hinterbliebenen eingebunden. Diese Fälle führten in der Vergangenheit regelmäßig dazu, dass alteingesessene und auch in die Uttinger Gemeinschaft eingebundene Personen, ihre letzte Ruhe letztendlich nicht in Utting finden durften.

 

Auf dem Uttinger Friedhof sind vier mit Sarg nicht mehr belegbare Familiengrabstellen vorhanden, die die Gärtnerei Streicher deshalb im Auftrag der Gemeinde 2018 angelegt hat und seitdem pflegt.

 

Diese Grabstellen möchte die Verwaltung als anonyme Bestattungsform mit je 16 Urnengrabplätzen (Zahl orientiert sich an der Urnenruhegemeinschaft) anbieten. Die Anonymität wird dadurch gewährt, dass es (wie in Dießen) Beisetzungen ohne Feierlichkeit sind, also bei der Beisetzung lediglich der Bestatter anwesend ist und dass man gleichzeitig alle vier Grabstellen nutzt (nicht eine nach der anderen). Damit wird außerdem verhindert, dass durch Freunde und Hinterbliebene Gegenstände an der Bestattungsstelle abgelegt werden.

 

Die vier Grabstellen sind als Fotografie einzeln angefügt sowie im Belegungsplan mit roter Umrandung gekennzeichnet.

 

Hinweis: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.10.2013 Lfd. Nr. 6, teilte Bürgermeister Lutzenberger mit, dass mit dem Pfarrer Msgr. Weiss besprochen wurde, dass es kein anonymes Gemeinschaftsurnengrab geben wird.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich seitdem das Bestattungsbedürfnis der Uttinger Bevölkerung gewandelt hat und sieht sich deshalb an diese fast zehn Jahre alte Absprache nicht mehr gebunden. Weiter ist festzustellen, dass es sich um einen gemeindlichen Friedhof ohne Bindung an eine Konfession handelt.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt diese Bestattungsform anzubieten.