Abstimmung:

Ja: 3, Nein: 13

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die Nr. 4 – 6 des § 2 Abs. 4 der Satzung zur Regelung der Ordnung im Summerpark vom 31.08.2017 außer Kraft gesetzt. Der Gemeinderat hat darüber zu befinden, ob die Ausnahmen für den Zeitraum 31.12.2022 bis 01.01.2023 erlassen werden.

 

Weiter soll der Gemeinderat eine Entscheidung treffen, ob zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung Sicherheitskräfte von der Gemeinde Utting im Summerpark abgestellt werden und in welchem Zeitraum dies am 31.12.2022 und 01.01.2023 erfolgen soll.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt, dass für den Zeitraum 31.12.2022 bis 01.01.2023 der § 2 Abs. 4 Nr. 4 – 6 der Satzung über die Benutzung des Summerparks außer Kraft gesetzt wird.


Die Ausnahme ist damit abgelehnt.