Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.07.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Das Büro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbB wurde mit der Ausarbeitung der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ beauftragt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2022 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Satzungsentwurfes mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2022.

Dieser wurde in der Zeit vom 09.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022 öffentlich ausgelegt.

Zeitgleich führte die Verwaltung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durch.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden vom Büro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbB ausgewertet und abgewogen.

 

Die Stellen, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Hinweise/Anregungen abgegeben haben, sind der Anlage „Abwägungen“ zu entnehmen.

 

Alle Hinweise/Anregungen werden zur Kenntnis genommen, führen aber nicht zu einer Planänderung.

 

Die Satzung mit Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Abwägungs- und Beschlussvorschläge:

 

Behörde: Landratsamt Landsberg am Lech – Untere Bodenschutz-/Abfallbehörde

Die Altlastenverdachtsflächen werden in der Planzeichnung gekennzeichnet. Die Inhalte der Stellungnahme v. 08.09.2022, Nrn.1 bis 4 werden in die Hinweise in der Bebauungsplan-Änderung übernommen.

 

Abstimmung:            Ja 16  Nein 0

 

 

Behörde: Landratsamt Landsberg am Lech – Untere Immissionsschutzbehörde

Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung (Vgl. Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Stellungnahme) in Nr. „4.5 Immissionsschutz, Lärmschutz“ der Begründung ist bereits aufgenommen. Die Begründung wird deshalb nicht angepasst.

 

Abstimmung:            Ja 16  Nein 0


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zu Eigen. Es sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Planunterlagen zu veranlassen, welche die Planungsziele berühren oder verändern.

2.    Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ in der Fassung vom 22.12.2022 als Satzung.