Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung am 19.10.2022 die Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Landheim-Sporthalle“ betreffend der Grundstücke Flur-Nrn. 178 TF, 175, 221, 174, 272 TF, 467, 447, 512/4, 511, 173, 171 TF, 170/3, 409/1, 410/7, 410/8 TF, 410/6, 410/5, 170/2, 473 Bach, 410/3, 170, 441, 450, 418, 465/2, 475, 51, 418, 219, 220, 491/3 Julius-Lohmann-Weg TF,45 Bahnhofstrasse TF (zwischen den Straßen Julius-Lohmann-Weg, An der Point und Wilhelm-Leibl-Platz gelegen) beschlossen.

 

Planungsziel ist die Verschiebung der Baugrenzen um 4 m mit entsprechender Anpassung, da sich bei genauer Untersuchung bei Haus 4 herausgestellt hat, dass sich der Wurzelbereich der Buche im Norden über die Krone hinaus erstreckt, sowie die Zulässigkeit im Bereich privater Grünflächen Stellplätze an öffentlichen und privaten Erschließungsstraßen direkt und ohne eigene Zufahrt anzuordnen, um eine Versiegelung so gering wie möglich zu halten.

 

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung wurde das Architekturbüro Gradl, Schondorf, beauftragt. Der erstellte Entwurf einschließlich der Begründung wurde in der Gemeinderatssitzung am 19.10.2022 gebilligt, sowie die Verwaltung mit der öffentlichen Auslegung nach § 13a BauGB beauftragt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Seestraße-West“ findet in der Zeit vom 25.11.2022 bis 28.12.2022 statt. 

 

Der Gemeinde Utting am Ammersee, wird nun Gelegenheit gegeben, sich zum laufenden Bebauungsplanverfahren zu äußern.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.