Sachverhalt:
Die Grundstücke mit den FlNrn. 1239 und 1239/4, Gemarkung Utting am Ammersee, liegen im unbeplanten Innenbereich von Utting und bilden den Abschluss der letzten zusammenhängenden Bebauung am Ortsrand. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB, demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist nicht anzuwenden.
Beantragt wird nun eine Umnutzung der Hallen des ehemaligen
Ammertaler Getränkeherstellers, das zwischenzeitlich durch die BVG Greifenberg
genutzt wurde. Die BVG
Bauer-Verfahrenstechnik-GmbH hat ihre Zweigniederlassung in Utting aufgeben und
ist in seine neuen Räumlichkeiten nach Greifenberg gezogen.
Die
Hallen sollen nun für den An- und Verkauf von Booten und Bootszubehör;
Endmontage, Wartung und Showroom von Booten aller Art sowie die Vermietung von
Lagerflächen für Boote, Trailer, Wohnwägen und diversen Freizeitgegenständen
umgenutzt werden.
Baulich
erfolgt keine Änderung, lediglich an der Südseite der Halle 2 erfolgt der
Einbau von 2 neuen Rolltoren. Ein neues Brandschutzkonzept liegt dem Bauantrag
bei und ist von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.
Nachdem die Hallen nicht wesentlich verändert werden, ist festzustellen, dass sich das Vorhaben auch künftig nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt.
Das Einvernehmen zu dem Vorhaben sollte erteilt werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird erteilt.