Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Zu beachten sind die Satzung über örtliche Bauvorschriften mit den §§ 8 und 9, sowie die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Utting am Ammersee.

 

Auf dem 1196 m² großen Grundstück, soll ein Einfamilienhaus mit Carport sowie ein „Gartenhaus“ mit einer Wohneinheit errichtet werden.

 

Für dieses Bauvorhaben hat der Bau- und Umweltausschuss bereits in seiner Sitzung vom 27.04.2022 das Einvernehmen erteilt.

 

Im Tekturantrag ist nun für das Haupthaus kein Keller mehr vorgesehen (ansonsten unverändert). Für das „Gartenhaus“ ist jetzt ein rechteckiger Bau vorgesehen (vorher rechtwinklig mit zwei Wohneinheiten – jetzt nur noch eine Wohneinheit).

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich die vorgesehene Bebauung im Tekturantrag in seiner Eigenart in die Umgebungsbebauung einfügt.

 

Stellplätze:

Die Überprüfung des Stellplatznachweises obliegt grundsätzlich der Bauaufsichtsbehörde.

 


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben Tekturantrag - Neubau eines Einfamilienhauses und eines Gartenhauses wird erteilt.