Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Aufgrund des am 29.09.2022 gefassten Beschlusses über die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“, sollte die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt als Satzung erlassen:

 

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

 

2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

 

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft.

 

Gründe:

Ziel der Planung ist es, über das Grundstück mit der FlNr. 520/4, Gemarkung Utting am Ammersee, eine neue Zufahrtsmöglichkeit für das bestehende Gewerbegebiet zu schaffen, um somit das bestehende Straßennetz zu entlasten und für geplante Erweiterungen des Gewerbegebietes vorzubereiten.

 

Für das Grundstück mit der FlNr. 520/4, Gemarkung Utting am Ammersee, wurde am 20.10.2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Damit das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann, sollte eine Veränderungssperre für das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ erlassen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung findet die Bauvoranfrage Berücksichtigung und wird im Rahmen Abwägung behandelt.


Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord“, wird für das Plangebiet der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.