Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Um die Erneuerung der Fahrbahndecke und eine grundsätzliche Temporeduzierung im Bereich der Ortsdurchfahrt zur Lärmreduzierung durchsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erforderlich.

 

Die Gemeinde Schondorf beabsichtigt ebenfalls einen Lärmaktionsplan erstellen zu lassen. Durch eine mögliche Zusammenarbeit, können hier Synergien und Kostenteilungen genutzt werden, da die Kosten insgesamt rund 50.000 € für den Lärmaktionsplan betragen werden.

 

anwaltliche Vertretung:

Die Gemeinde Schondorf hat bereits die Kanzlei AVR – Andrea Versteyl Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Herrn Dr. Martin Spieler Rechtsanwalt / Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, welche die Gemeinde Inning am Ammersee und die Stadt Wolfratshausen betreut haben, angefragt. Die Kanzlei berechnet ihre Leistungen grundsätzlich nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand auf der Grundlage von Stundensätzen ab. Diese betragen 300,00 € netto. Bei diesen Stundensätzen sind alle Kosten für das Sekretariat und sonstige, nichtanwaltliche Mitarbeiter abgedeckt. Zusätzlich zu den Stundensätzen werden sonstige Auslagen (z.B. Reisekosten) gegen Nachweis gesondert berechnet. Derzeit kann der Gesamtaufwand noch nicht abgeschätzt werden. In den bisher betreuten Verfahren der Kanzlei, bewegte sich das Honorar, je nach Umfang des Lärmaktionsplans und Komplexität des Verfahrens zwischen ca. 5.000 € und ca. 20.000 € netto.

 

 

Lärmgutachten:

Für die Erarbeitung eines Lärmgutachtens haben wir verschiedene Büros zur Angebotsabgabe angeschrieben.


Beschluss:

 

a)    Für die Ortsdurchfahrtsstraße soll ein Lärmaktionsplan erstellt werden.

b)    Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Kanzlei AVR auf Basis der genannten Kostennoten mit der juristischen Begleitung zu beauftragen.

c)    Im Haushalt 2023 soll für die Erstellung des Lärmaktionsplans 50.000 € eingeplant werden.