Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche (ca. 1,1 ha) des Grundstücks mit der Flurnummer 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, einen Bike Park als Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting zu errichten. Der Gemeinderat hat mit diesem Zweck in seiner Sitzung vom 26.08.2021 die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ vorzubereiten.

 

Die Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, also der Geltungsbereich der 3. Änderung, befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Sportgelände“. Sie liegt südlich der bestehenden Parkplätze des Sportplatzes. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Bikeparks (Pump Track) zu schaffen. Der rechtswirksame FNP wird im Parallelverfahren geändert.

 

Das Plangebiet stellt momentan eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar.

Folgende Flächen sind im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vorgesehen:

- ca. 2.000 qm für den Pumptrack

- die im FNP dargestellte Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop (ca. 1.750 qm) wird als Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern gesichert.

- die übrigen Flächen werden als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) und als Flächen für Freizeit und Erholung ausgewiesen.

- Der Bereich mit dem bestehenden Telekomunikationsmasten, wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.

 

Die Planung für den Bike Park soll im nördlichen Teil des Grundstücks stattfinden, so dass das südliche angrenzende Landschaftsschutzgebiet, das Biotop und die Sukzessionflächen davon nicht berührt sind. Bei der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um die 3. Änderung, die im Regelverfahren mit Umweltbericht erfolgen soll.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung „Am Sportgelände“ – Bike Park beauftragt.

 

Umgriff:

Abb. 1. Umgriff, ohne Maßstab, Quelle Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung, Stand 16.10.2021


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ – Bike Park für die Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

 

2.       Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bikeparks am Sportgelände.