Sachverhalt:
Die Gemeinde Utting am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche (ca.
1,1 ha) des Grundstücks mit der Flurnummer 1271, Gemarkung Utting am Ammersee,
einen Bike Park als Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting
zu errichten. Der Gemeinderat hat mit
diesem Zweck in seiner Sitzung vom 26.08.2021 die Verwaltung beauftragt,
den Aufstellungsbeschluss für die 3.
Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ vorzubereiten.
Die Teilfläche des Grundstücks
Fl.Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, also der Geltungsbereich der 3.
Änderung, befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans „Am Sportgelände“. Sie liegt südlich der bestehenden Parkplätze des
Sportplatzes. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Aufstellung der 3. Änderung des
Bebauungsplans ist erforderlich, um die baurechtlichen Voraussetzungen für den
Neubau eines Bikeparks (Pump Track) zu schaffen. Der rechtswirksame FNP wird im
Parallelverfahren geändert.
Das Plangebiet stellt momentan
eine unbebaute Wiesenfläche mit Gefälle dar.
Folgende Flächen sind im
Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung vorgesehen:
- ca. 2.000 qm für den
Pumptrack
- die im FNP dargestellte
Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop (ca. 1.750 qm) wird als Fläche mit
Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern gesichert.
- die übrigen Flächen werden
als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (Ausgleichsflächen) und als Flächen für Freizeit und Erholung
ausgewiesen.
- Der Bereich mit dem bestehenden
Telekomunikationsmasten, wird als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt.
Die Planung für den Bike Park soll im nördlichen Teil des Grundstücks
stattfinden, so dass das südliche angrenzende Landschaftsschutzgebiet, das
Biotop und die Sukzessionflächen davon nicht berührt sind. Bei der vorgesehenen
Änderung des Bebauungsplans handelt es sich um die 3. Änderung, die im
Regelverfahren mit Umweltbericht erfolgen soll.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utting hat den Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München für die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung
„Am Sportgelände“ – Bike Park beauftragt.
Umgriff:
Abb. 1. Umgriff, ohne Maßstab, Quelle
Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung, Stand 16.10.2021
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung
der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ – Bike Park für die
Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, im
Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
2. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bikeparks am Sportgelände.