Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, einen Bikepark als Erweiterung zu den bestehenden Sportflächen des TSV Utting zu errichten. Der Gemeinderat hat mit diesem Zweck in seiner Sitzung vom 26.08.2021 die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Am Sportgelände“ vorzubereiten.

 

Für die Änderung des Bebauungsplans ist ein Regelverfahren mit Umweltbericht vorgesehen, der Flächennutzungsplan (FNP) soll parallel hierzu geändert werden.

 

Im rechtswirksamen FNP ist die Teilfläche (ca. 1,1 ha) vom Grundstück Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zentral auf der Fläche befindet sich gem. FNP eine Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop und an der östlichen Grenze zu den Sportflächen ist ein Mobilfunkmast dargestellt.

 

Die Darstellung soll an das Vorhaben angepasst werden, indem der Flächennutzungsplan für diesen Bereich zur Grünfläche für Freizeit und Erholung mit Zweckbestimmung Sportplatz „Bikepark“ geändert wird. Die Flächen für den Mobilfunkmast bleiben erhalten und die Sukzessionsfläche mit geplantem Biotop gesichert. Im parallel dazu laufenden Bebauungsplanverfahren soll die Biotopfläche konkretisiert werden.

 

Die Planung für den Bikepark befindet sich im nördlichen Teil des Grundstücks, so dass das südliche angrenzende Landschaftsschutzgebiet, sowie auch das Biotop und die Sukzessionsfläche davon nicht berührt sind.

 

Bei der vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplans (vorbereitender Bauleitplan) handelt es sich um die 4. Änderung, die im Regelverfahren mit Umweltbericht erfolgen soll.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Utting hat den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München für die Erstellung der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanänderung „Am Sportgelände“ – Bikepark beauftragt.

 

Umgriff:

Abb. 1. Umgriff, ohne Maßstab, Quelle Kartengrundlage: Bayerische Vermessungsverwaltung, Stand 16.10.2021


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilfläche des Grundstucks Fl. Nr. 1271, Gemarkung Utting am Ammersee, im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.

 

2.       Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Bikeparks am Sportgelände.