Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 01.09.2022 wird die 1. Verlängerung des Bauvorbescheides mit dem Az. V-989-2022-7 beantragt.

 

Im Jahr 2019 wurde der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäuser mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 199, Gemarkung Rieden am Ammersee, Gasteigerweg 5 gestellt.

 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Utting am Ammersee (Ortsteil Holzhausen) und wird daher bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) beurteilt.

 

Die zwei Einfamilienhäuser mit 10 m x 8,50 m und 11 m x 8 m sollen mit einer Dachneigung von 24 Grad, einem Kniestock von 2,10 m errichtet werden. Die Häuser sollen mit einer Wandhöhe von ca. 5,6 m errichtet werden.

 

Das bestehende Gebäude hat derzeit eine Grundfläche von 160 m², die Neubauten zusammen eine Grundfläche von 173 m². Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

 

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde durch die Gemeinde am 31.10.2019 erteilt. Das Landratsamt Landsberg als Genehmigungsbehörde hat einen Vorbescheid am 24.02.2020 erlassen.

 

Das Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Bauvoranfrage sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung der Bauvoranfrage wird erteilt.