Sachverhalt:
Wie in der Sitzung vom 24.02.2022 von den Ammerseewerke gKU vorgestellt, soll das Aufgabenfeld in den Bereichen Betrieb und Verwaltung von Gebäuden und Liegenschaften, Durchführung von Tiefbau- und Erschließungsmaßnahmen, sowie die Erschließung von Baugebieten erweitert werden.
Mittlerweile wurde vom Verwaltungsrat die Änderungssatzung beschlossen, dem die jeweiligen Gemeinden noch ihren Zustimmungsbeschluss herbeiführen müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Utting am Ammersee stimmt folgender Satzung zur Änderung der
Unternehmenssatzung der Ammerseewerke gKU zu:
Die Ammerseewerke erlassen aufgrund des Art. 50 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 89 Abs. 2 der
Gemeindeordnung und gemäß der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)
folgende Satzung:
§ 1
Änderung der Satzung
§ 2 Abs. 1 wird um die Buchstaben
e – g mit folgender Fassung ergänzt:
e) |
die
Errichtung, der Betrieb und die Verwaltung von Gebäuden und Liegenschaften
der Trägergemeinden, soweit im Einzelfall von den Trägergemeinden dazu
beauftragt. |
f) |
die
Durchführung von Tiefbau- und Erschließungsmaßnahmen für die Trägergemeinden,
soweit im Einzelfall von den Trägergemeinden dazu beauftragt. |
g) |
Die
Erschließung von Baugebieten im Rahmen einer Erschließungsträgerschaft nach §
11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB für die Trägergemeinden, soweit im Einzelfall
von den Trägergemeinden dazu beauftragt. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landkreises Landsberg am Lech, frühestens jedoch am 01.01.2023 in Kraft.
GR Lutzenberger war
bei der Beratung und Abstimmung nicht im Raum.