Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 2

Sachverhalt:

 

Die GAL hat mit E-Mail vom 29.09.2022 den Antrag gestellt, dass Freiflächen-Photovoltaik im Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollen.

Im speziellen wird beantragt, dass im Flächennutzungsplan der Bereich der alten Mülldeponie als Gebiet für die Nutzung durch eine Freiflächen Photovoltaikanlage gekennzeichnet wird. Ebenso soll die Verwaltung die Landwirte befragen, ob derzeit auf landwirtschaftlichen Flächen Photovoltaikanlagen geplant werden, sowie geprüft werden soll, ob auf gemeindeeigenen Freiflächen Photovoltaikanlagen möglich sind. Sollte weitere Flächen konkret in Betracht gezogen werden, sind auch diese im Flächennutzungsplan zu kennzeichnen.

 

In der Sitzung vom 25.08.2022 wurde neben dem Vorhaben einer Freiflächen Photovoltaikanlage an der Dießener Straße auch über ein gemeindliches Vorhaben im Gemeinderat diskutiert. Der Vorschlag über eine eigene Freiflächen Photovoltaikanlage im Bereich der alten Mülldeponie wurde mit großer Zustimmung im Gremium unterstützt.

 

Soll die ehemalige Mülldeponie des Landkreises bei der Änderung des Flächennutzungsplans als Freiflächen Photovoltaikanlage gekennzeichnet werden?

Abstimmungsergebnis:       11 Ja   5 Nein


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass, wie in der Sitzung vom 25.08.2022 besprochen, die alte Mülldeponie/alte Kiesgrube (Fl.Nr. 2338, 2338/5) und die ehemalige Mülldeponie des Landkreises (Fl.Nr. 2248, 2249, 2250) bei der Änderung des Flächennutzungsplans als Freiflächen Photovoltaikanlage gekennzeichnet wird.

 

Abstimmung:            15 Ja   1 Nein

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt ein Erhebungsverfahren in Auftrag zu geben, um mögliche weitere Flächen in den Flächennutzungsplan mit aufzunehmen.