Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 8

Sachverhalt:

 

Die GAL hat mit E-Mail vom 29.09.2022 den Antrag gestellt, gemeindliche Energieeinsparungen durch Beleuchtungsreduzierung vorzunehmen, insbesondere durch die Weihnachtsbeleuchtung, Beleuchtung der gemeindlichen Anschlagtafeln und die Straßenbeleuchtung. Die Gemeinde soll in der aktuellen Energiekrise als Vorbild vorangehen und auch ihre Beleuchtung reduzieren.

 

Folgende Vorschläge wurden eingebracht:

  1. Reduzierung der Weihnachtsbeleuchtung auf die Abendstunden 17 bis 22 Uhr am Wochenende und auf maximal einen Christbaum pro Ortsteil.
  2. Abschaltung der Beleuchtung an den gemeindlichen Informationstafeln.
  3. Alle Gewerbetreibenden und Bürger Uttings sollen schriftlich aufgefordert werden dem Beispiel der Gemeinde bezüglich Weihnachts- und Werbebeleuchtung zu folgen.
  4. Es soll geprüft werden, ob die Straßenbeleuchtung weiter gedimmt werden kann ab 22 Uhr. (Bsp. Jede zweite nur beleuchtet)

 

Bisher gab es im Ortsgebiet drei Christbäume, welche mit 2 Lichterketten (3,1 bzw. 9 W Leistung) geschmückt wurden.

 

Die Gemeinde hat lediglich eine beleuchtete Informationstafel (Rathaus), hier ist die Beleuchtung mit einer Zeitschaltuhr geregelt.

 

Die zum 01.09.2022 bzw. 01.10.2022 verabschiedeten Verordnungen auf Basis des Energiesicherungsgesetzes regeln, dass Leuchtreklamen von 22 bis 16 Uhr erloschen sein müssen.

 

Grundsätzlich besteht nach Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStr.WG keine generelle Pflicht zur Straßenbeleuchtung. Jedoch ist eine innerörtliche Beleuchtungspflicht durch die Verkehrssicherungspflicht an Gefahrenstellen anzunehmen. Das Abschalten von 22 bis 5 Uhr in Wohngebieten ist daher möglich, allerdings muss im Einzelfall die Notwendigkeit der Beleuchtung geprüft werden.

Eine Abschaltung erfolgt im reinen Ermessen der Kommune. Zu beachten ist, dass bei einer geplanten Abschaltung die Einwohner und Besucher informiert werden. Ebenso muss die Feuerwehr im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung wieder einzuschalten.

Nach Rücksprache mit dem örtlichen Netzbetreiber (Bayernwerke) kann mitgeteilt werden, dass ein sog. Dimmprofil bereits für die Zeit von 22 bis 5 Uhr hinterlegt ist. Die Einsparung beträgt daraus 50 %. Ein komplettes Abschalten der Brennstellen bzw. für jede Zweite ist nicht umsetzbar. Ebenso ist auch die Aktivierung der Brennstellen durch die Feuerwehr nicht möglich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass es pro Ortsteil nur einen geschmückten und beleuchten Christbaum gibt, welcher in der Zeit von 17 bis 22 Uhr am Wochenende leuchtet.

 

Abstimmung:            6 Ja     10 Nein

 

 

Die Beleuchtung der gemeindlichen Informationstafeln wird ausgeschaltet.


 

Der Beschluss „Alle Gewerbetreibenden und Bürger werden aufgefordert sich dem Beispiel der Gemeinde bzgl. Weihnachts- und Werbebeleuchtung zu folgen.“ wurde von Frau Vogt (Antragstellerin) aufgrund der vorangegangen zwei Abstimmungen zurückgenommen.