Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 18.05.2022 bereits mit dem Bauantrag zum Neubau von 2 Dachgauben und einem Balkon auf der FlNr. 1240, Gemarkung Utting am Ammersee, Entrachinger Straße 16 beschäftigt und sein Einvernehmen erteilt.

 

Bei der Überprüfung des Bauantrages durch die Bauaufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass die erforderlichen Abstandsflächen in Richtung Westen aufgrund der Bestandssituation nicht eingehalten werden können.

 

Für die Abstandsflächen wurde daher ein Antrag auf Abweichung von Art. 6 BayBO sowie von der Satzung über die abweichenden Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Utting am Ammersee gestellt.

 

Für die Abstandsflächen in Richtung Norden liegt eine Abstandsflächenübernahme vor.

 

Das Bestandsgebäude in der Entrachiger Straße 16 (FlNr. 1240) ist mit der Halle im hinteren Bereich (FlNr. 1239/4) unmittelbar verbunden. Daher ging wahrscheinlich der Architekt bei der Darstellung der Abstandsflächen davon aus, dass der Anbau des Balkons keine Abstandsflächen generiert.

 

Nach Auskunft der Baugenehmigungsbehörde, scheidet eine Abstandsflächenübernahme (wie im nördlichen Bereich) aus, da die Bestandsgebäude unmittelbar zusammengebaut wurden. Die Abstandflächenproblematik ist in diesem Fall nur mit einer Zustimmung zum Abweichungsantrag zu lösen.

 

Die Zustimmung zum Abweichungsantrag sollte daher erteilt werden.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Abweichungsantrag zu den Abstandsflächen zu.