Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften ist hier nicht anzuwenden.

 

Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 193/1 einen Anbau auf der östlichen Seite des Gebäudes zu errichten.

 

Wie die Bauherren beschreiben, sind Sie im fortgeschrittenen Alter und Krankheitsbedingt vorbelastet. Daher soll lt. Bauherren im Anbau ein neuer Raum für eine Küche erstellt werden und somit den Platz für ein behindertengerechtes Bad im Bestand freimachen. Die Ausführung der Küche im Anbau soll zusätzlich behindertengerecht ausgestattet werden.

 

Die Abmessungen des Anbaus betragen 4,25 m x 3,10 m x 2,90 m (LxBxH). Die Dachausführung soll als Flachdach mit Blech gedeckt ausgeführt werden.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist festzustellen, dass sich der Anbau in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Ein Entwässerungsplan liegt der Gemeinde nicht vor und muss nachgreicht werden!

 

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.


Der Bau- und Umweltausschuss weißt darauf hin, dass eine Begrünung auf dem Anbau wünschenswert wäre.