Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur ‚Bebauung vorgesehene Grundstück mit der FlNr. 1180/4, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting am Ammersee. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot). Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist hier nicht anzuwenden.

 

Das Grundstück ist bereits mit einem Einfamilienhaus bebaut. Die bestehende Garage im Norden soll im Zuge der Errichtung des Wohnhausneubaus abgerissen werden.

 

Das neue Gebäude soll mit den Abmessungen 10,4 m x 5,0 m errichtet werden. Die Wandhöhe soll 4,5 m betragen. Es ist eine Dachneigung von 30 Grad vorgesehen.

 

Über die Verlängerung der Bauvoranfrage wurde bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 20.09.2012, 18.09.2014, 06.10.2016, 04.10.2018 und 01.10.2020 beraten und das Einvernehmen hierzu erteilt.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur 6. Verlängerung der Bauvoranfrage wird erteilt.