Abstimmung:

Sachverhalt:

 

Um die Abwicklung der Juryaufgaben ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, soll für jedes entsandte Mitglied aus den einzelnen Fraktionen ein Vertreter bestimmt werden.

 

Folgende Änderung wird vorgeschlagen:

 

Neufassung §5 Abs. 2:

Phase 2 Überprüfung: Zeitraum August bis September; 1Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. 2Diese Überprüfung findet durch eine Jury bestehend aus dem ersten und zweiten Bürgermeister, sowie je ein entsandtes Mitglied aus den einzelnen Faktionen statt. 3Für jedes entsandte Mitglied wird ein Vertreter bestimmt.


Beschluss:

 

Folgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung zum Bürgerbudget Utting

- einfach, bürgernah, direkt, für Utting -

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Bürgerbudget

Utting lebt vom Engagement und von den Ideen der Uttinger Bürger*innen. Mit einem offenen Budget soll diesen Ideen die Möglichkeit gegeben werden, dass sie mit finanziellem Rückenwind der Gemeinde realisiert werden können. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, dass eine direkte “echte” Bürgerbeteiligung stattfindet.

§ 2

Höhe des Bürgerbudgets

(1) Der Gemeinderat beschließt über die Höhe des Budgets jährlich im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung.

(2) Aus diesem Budget werden nur die Projektkosten getätigt, nicht jedoch die administrativen Kosten und Werbung.

§ 3

Vorschlagsrecht

(1) Jede*r Uttinger*in ab 14 Jahren, aber auch ortseigene Gruppierungen, Vereine, Institutionen oder Nachbarschaften.

(2) Projektvorschläge sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Utting, Eduard-Thöny-Straße 1, 86919 Utting am Ammersee oder per E-Mail an buergerbudget@utting.de einzureichen.

(3) Auf dem Vorschlag sind der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.

§ 4

Kriterien

(1) Projektvorschläge sind nur zulässig, wenn

a) sie innerhalb der Einreichungsfrist eingegangen sind.

b) der oder die Einreicher*in zur Einreichung berechtigt ist.

c) er dem Zuständigskeits- und Aufgabenbereich der Gemeinde Utting zugeordnet ist.

d) er keine direkte Wirtschaftsförderung oder Zuwendung für private Zwecke darstellt.

e) das Projekt der Allgemeinheit frei zugänglich ist und nicht einer geschlossenen Gruppe zur Verfügung steht.

f) das Projekt einen nachhaltigen, sozialen und oder gemeinschaftlichen Zweck dient.

g) die Umsetzung nicht bereits durch Gemeinderatsbeschluss beschlossen wurde.

h) kein bereits gefasster Beschluss des Gemeinderates dem Projekt entgegensteht.

i) 1das Projekt durch die/den Einreichende*n umgesetzt, erhalten und gepflegt werden kann. 2Hierzu kann ein Zeitraum durch den Gemeinderat vorgegeben werden.

j) 1sie einen gemeindlichen Zuschuss von 5.000 Euro (in Worten: fünftausend Euro) je Einzelprojekt nicht überschreitet. 2Der Einreicher*in soll eine schlüssige Kostenkalkulation dem Antrag beifügen, aus welchem auch die Folgekosten der nächsten drei Jahre hervorgeht.

(2) Im Einzelfall kann der Gemeinderat auch Abweichungen zu den Kriterien nach Abs. 1 zulassen.

 

§ 5

Fristen

(1) Projektvorschläge für das jeweils kommende Jahr sind bis zum 31.08. des Vorjahres einzureichen. Später eingereichte Vorschläge gehen in das nachfolgende Bürgerbudget ein.

(2) Der Projektzeitraum ist in 4 Phasen gegliedert, welche sich wie folgt ergeben:

Phase 1 Konsultation: Zeitraum April bis Juli; Während der Konsultationsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben eigene Vorschläge einzureichen.

Phase 2 Überprüfung: Zeitraum August bis September; 1Nach Ende der Konsultation werden alle Vorschläge daraufhin überprüft, ob sie den zuvor festgelegten Kriterien entsprechen. 2Diese Überprüfung findet durch eine Jury bestehend aus dem ersten und zweiten Bürgermeister, sowie je ein entsandtes Mitglied aus den einzelnen Faktionen statt. 3Für jedes entsandte Mitglied wird ein Vertreter bestimmt.

Phase 3 Abstimmung: Zeitraum Oktober bis November; 1Alle Ideen, die den formalen Kriterien nach §4 entsprechen, werden anschließend zur Abstimmung freigegeben. 2Hierbei erhält jeder Haushalt einen Stimmschein mit einer Stimme, welcher über Posteinwurf verteilt wird. 3Dieser muss innerhalb einer Frist bei der Gemeinde eingegangen sein. 4Sofern die zulässigen Vorschläge das bereitgestellte Budget nicht ausschöpfen, entfällt die Bürgerabstimmung und die Vergabe erfolgt durch die Jury.

Phase 4 Beschluss und Umsetzung: Zeitraum ab Dezember; 1Die Projekte werden der Anzahl der Stimmen nach bis zur Ausschöpfung des Budgets vom Gemeinderat zur Freigabe der Mittel beschlossen. 2Verantwortung zur Umsetzung obliegt grds. der/dem Einreichenden, genauso wie die Betreuung nachfolgend. 3Auf Beschluss des Gemeinderats kann die Verwaltung das Projekt unterstützen.

 

§ 6

Umsetzung

(1) Die Vorschläge, die als Projekte in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen im Laufe des Folgejahres umgesetzt werden. Die Umsetzung setzt eine beschlossene und rechtsaufsichtlich behandelte Haushaltssatzung voraus.

(2) Die Projekteinreicher sind über die Realisierung des Projekts berichtspflichtig.

 

§ 7

Jahresabschluss

(1) Über den Stand der Realisierung der Projekte wird regelmäßig im Gemeinderat berichtet. Im Rahmen der Bürgerversammlung wird über die umgesetzten Projekte und abgeschlossenen Vorschläge des jeweiligen Jahres berichtet.

(2) Bei Mittelüberschreitung durch unabweisbare Mehrausgaben prüft die Verwaltung ob eine anderweitige Deckung aus dem Haushalt möglich ist. Die überplanmäßigen Ausgaben sind durch den Gemeinderat in der nächstmöglichen Sitzung festzustellen.

 

§ 8

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 09.03.2022 außer Kraft.

 

 

Utting am Ammersee, den 29.09.2022

 

 

Florian Hoffmann

Erster Bürgermeister