Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl.Nr. 520/4, Gemarkung Utting am Ammersee liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Gewerbegebiet Nord.

 

Ziel der Planung ist es, über das Grundstück mit der FlNr. 520/4, Gemarkung Utting am Ammersee, eine neue Zufahrtsmöglichkeit für das bestehende Gewerbegebiet zu schaffen, um somit das bestehende Straßennetz zu entlasten und für geplante Erweiterungen des Gewerbegebiets vorzubereiten.

 

Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden. Auf einen gesonderten Umweltbericht wird im Rahmen des vereinfachten Verfahrens verzichtet (§ 13 Abs. 3 BauGB).

 

Mit der Planung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück 520/4, Gemarkung Utting am Ammersee.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ beauftragt.

 

3.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den vorgelegten Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ für das Grundstück 520/4 in der Fassung vom 29.09.2022.

 

4.    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 13 a BauGB beauftragt.