Abstimmung:

Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Folgende Anfrage ist bei der Gemeinde Utting am Ammersee am 08.08.2022 eingegangen.

Hat die Gemeinde Utting Interesse die Antragsteller bei der Umsetzung eines Photovoltaikprojektes zu unterstützen und in ein Bauleitplanverfahren einzusteigen? Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan betitelt die angestrebten Grundstücke als „Flächen für Landwirtschaft“, ebenso befinden diese sich in keinem Landschaftsschutzgebiet.

 

Bei den Flächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutztes Dauergrünland, welche von den Eigentümern für die Photovoltaikanlage zur Verfügung gestellt würden (siehe Anlage 1). Der Netzanschlusspunkt würde günstig neben der Straße liegen.

Die Gesamtleistung der Anlage würde sich auf 2.500 kWp belaufen und Strom für ca. 800 Haushalte erzeugen.

 

Die Antragsteller würden auf Wunsch das Projekt in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorstellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Planungsverband München, ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen auf den angegebenen Flurstücken eine Freiflächen PV-Anlage zu errichten. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert aber generell eine gemeindliche Bauleitplanung, d.h. grundsätzlich die Aufstellung eines Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Herr Ignaz Ludwig erhält Rederecht.             Abstimmung 12:0


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Utting am Ammersee befürwortet das Photovoltaikprojekt der Antragsteller und stellt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit entsprechender Änderung des Flächennutzungsplans in Aussicht, vorausgesetzt der Antragsteller übernimmt die Kosten hierfür.