Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 24.02.2022 hat die LENA Service GmbH für verschiedene Liegenschaften ein Konzept zur Planung und Errichtung von PV-Anlagen vorgestellt. Auf Wunsch des Gemeinderats wurde der Sachverhalt bis zur Bekanntgabe des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zurückgestellt.

Der Bundestag hat dieses Gesetzt am 7.Juli 2022 verabschiedet.

 

Am 20.07.2022 hat sich der 2. Bürgermeister, Herr Schneider, und die Verwaltung mit der LENA Service GmbH über die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf das Konzept zur Planung und Errichtung von PV-Anlagen in Utting informiert.

 

Die für das Uttinger PV-Anlagen-Konzept relevante Aussagen sind:

 

A)   Keine Änderung der Gesetzgebung bei Anlagen zum Eigenstromverbrauch

B)   Keine Änderung/Vereinfachung der Gesetzgebung bei Mieterstrommodellen

C)   Ab 1.1.2023 gibt es für Volleinspeise-Anlagen einen Aufschlag von 4-6 ct pro kWh.

Auf einem Dach können getrennte Anlagen zum Eigenstromverbrauch und zur Volleinspeisung realisiert werden.

 

Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen:

 

Liegenschaften in Eigennutzung: Insbesondere bei den Kindertageseinrichtungen und am Campingplatz erscheint eine Realisierung einer Vollbelegung mit 2 getrennten Anlagen Eigenverbrauch und Volleinspeisung noch attraktiver als bisher.

LENA bietet an, diese Anlagen zu bauen, und/oder die jeweiligen Dächer zu pachten. Auch das „Schondorfer Modell“ (LENA Service GmbH mietet das Dach - baut die Anlage - vermietet das Dach zurück) wäre vorstellbar.

Entschließt sich der Gemeinderat zu einem Eigenbau, wäre eine Ausschreibung notwendig. Die Betreuung der Ausschreibung durch LENA e.V. wäre möglich und sinnvoll. Die LENA Service GmbH wäre in diesem Fall einer von vielen Anbietern.

 

Liegenschaften, die für ein Mieterstrommodell in Fragen kommen, könnten mit Volleinspeise-Anlagen ausgerüstet werden oder an Betreiber von Mieterstromanlagen verpachtet werden.

Die LENA Service GmbH will hier bis Ende des Jahres ein Angebot für den Bau und Betrieb einer Mieterstromanlage vorlegen.

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Liegenschaften Kindergarten zur Ludwigshöhe und Telos Kinderhaus Varianten zur künftigen Nutzung einer PV-Anlage aufzuzeigen und dem Gemeinderat zur Auswahl/Entscheidung vorzulegen.