Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.07.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück Fl. Nr. 2658/46 und 2658/8, Gemarkung Utting am Ammersee, im beschleunigten Verfahren beschlossen (§ 13 a BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB; § 4 c BauGB (Überwachung/Monitoring) abgesehen.

 

Das Büro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH wurde mit der 8. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ beauftragt.

 

Der Entwurf (Satzungsentwurf mit Begründung) des Architekturbüros in der Fassung vom 19.07.2022, ist als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Utting am Ammersee billigt den Entwurf des Büro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH der 8. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ in der Fassung vom 19.07.2022 mit dem Hinweis, dass in der Begründung Pkt. 4.1 die Erläuterungen zu „Nord“ und „Süd“ angepasst werden sollen.

 

2.    Er beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.