Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Verwirklichung des „Refugiums“ laut Machbarkeitsstudie, ist die Änderung des Bebauungsplanes „Am Waldaweg“ erforderlich. Der räumliche Geltungsbereich der 8. Änderung umfasst das Grundstück mit den Fl.Nrn. 2658/46 und 2658/8.

 

Der Umgriff ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.

 

Für das Gebiet wird folgendes Planungsziel angestrebt:

-       Schaffung von Baurecht zur Errichtung des Refugiums (neuer Baukörper) sowie die planungsrechtliche Sicherung des bestehenden Baukörpers „Lagerschuppen am Bahnhof“ (Sanierung).

 

Es kommen die Verfahrensvereinfachungen für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB zum Tragen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Planungsauftrag zur B-Planänderung:

Nachdem das Büro MeierMohr bereits den Planungsauftrag für die Verwirklichung des Projekts „Refugium“ erhalten hat, sollte hier der Synergieeffekt genutzt werden und auch der Planungsauftrag zur Bebauungsplanänderung an das Büro MierMohr vergeben werden. Des Weiteren ist nach Rücksprache mit dem Planungsverband zur Zeit keine zeitnahe Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens zu erwarten.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher für die Bebauungsplanänderung das Büro MeierMohr zu beauftragen.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt, die 8. Änderung des Bebauungsplans „Am Waldaweg“ für das Grundstück mit den Fl.Nrn. 2658/46 und 2658/8. Die Änderung erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.

2.    Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung des Refugiums mit zusätzlichem neuem Baukörper.

3.    Mit der Planung wird VONMEIERMOHR Architekten PartG mbB, An der Point, 86938 Schondorf am Ammersee beauftragt.


Anmerkung:

Es ist zu prüfen, ob das Grundstück, derzeit Gleis 3, als zukünftiger Parkplatz in den Bebauungsplan einbezogen werden kann.