Abstimmung:

Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 23.06.2021 und 24.11.2021 über den Antrag zum Neubau eines Garten-, Bade- und Gerätehauses beraten und beschlossen. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt, da sich das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet (geschützte Außenbereichslage).

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech kam zu dem Ergebnis, dass die Baugenehmigung zu erteilen war, da das Bauvorhaben nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich als Innenbereichslage zu beurteilen ist. Das gemeindliche Einvernehmen wurde ersetzt.

 

Grundsätzlich besteht nun die Möglichkeit, gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zu klagen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, gegen die Ersetzung des Einvernehmens zum Neubau eines

Garten-, Bade- und Gerätehauses, Seeholzstraße 19 (FlNr. 166/2) Klage zu erheben.