Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Schondorf am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgebiet Bergstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgebiet Bergstraße“ umfasst die Flur-Nrn. 1138/6 und 1138/5 Gemarkung Unterschondorf. Es soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden, das die Bebauung mit einer Kindertagesstätte ermöglicht.

 

Die Änderung wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Es wurde von der Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen.

 

Auf die in der Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

 

Die Gemeinde Utting am Ammersee hat nun Gelegenheit bis spätestens 11.07.2022 eine Stellungnahme zum o.g. Vorhaben abzugeben.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es erfolgt keine Äußerung.