Abstimmung:

Ja: 1, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstücks FlNr. 2601/23, Gemarkung Utting am Ammersee, Dr.-Binswanger-Straße 7, beantragt die Fällung einer Fichte.

 

Am 25.01.2021 gab es einen Ortstermin mit Herrn Däubler zur Begutachtung der Fichte. Mit der Auflage einer Ersatzbepflanzung von 3 Laubbäume, sprach sich Herr Däubler für die Fällung der Fichte Nr. 172 aus.

 

Als Ersatzpflanzung schlägt Herr Däubler drei Bäume I. Wuchsklasse und der Pflanzqualität; 3 x verpflanzt, Stammumfang 18- 20 cm und Kronenansatz bei 2,5 m Höhe vor. Sollten die drei Bäume nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gepflanzt werden können, wäre es aus der fachlichen Sicht möglich, an einer anderen, geeigneten Stelle im Gemeindegebiet Ersatz zu schaffen. Ist dies ebenfalls nicht möglich, wird eine Ersatzzahlung von 1.000 € pro nicht gepflanzten Großbaum vorgeschlagen. Die Ersatzzahlung könnte dann z.B. an den Bayerischen Naturschutzfond geleistet werden. Die Ersatzpflanzung wie auch die Ersatzzahlung müsste in jedem Fall vor der Fällung erfolgen.

 

Diskussionsverlauf:

Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass die Fichte nicht gefällt wird, da es sich um einen sehr alten, aber gesunden und starken Baum handelt.


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Fällung der Fichte zu. Es muss angegebene Ersatzpflanzung erfolgen.