Sachverhalt:
Die Fraktion der GAL Utting hat am 28.04.2022 einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 8 Abs. 2 gestellt.
Grundsätzlich stehen Entscheidungen beschließender Ausschüsse unter Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat (Art. 32 Abs. 3 GO).
Der in der Anlage befindliche Beschluss des Bauausschusses vom 27.04.2022, über den Bauantrag „Neubau von zwei Wohnhäusern mit 7 Wohneinheiten und Carport in der Seestraße 22“, ist Gegenstand der Nachprüfung.
Der Bauausschuss hat hierzu sein Einvernehmen erteilt – Abstimmungsergebnis: 5 : 3
Auf die weiteren Unterlagen in der Anlage wird verwiesen.
Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderat Schneider:
Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, inkl. Erlass einer
Veränderungssperre für die Fl.Nr. 321.
Abstimmung: Ja 6 Nein 9 Antrag
damit abgelehnt
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss des Bauausschuss vom 27.04.2022 zum Einvernehmen zum Bauvorhaben „Bauantrag – Neubau von zwei Wohnhäusern mit 7 Wohneinheiten und Carports in der Seestraße 22“ seine Gültigkeit behält. Das Einvernehmen ist somit erteilt.