Abstimmung:

Ja: 9, Nein: 6

Sachverhalt:

 

Die Fraktion der GAL Utting hat am 28.04.2022 einen Antrag zur Geschäftsordnung nach § 8 Abs. 2 gestellt.

 

Grundsätzlich stehen Entscheidungen beschließender Ausschüsse unter Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat (Art. 32 Abs. 3 GO).

 

Der in der Anlage befindliche Beschluss des Bauausschusses vom 27.04.2022, über den Bauantrag „Neubau von zwei Wohnhäusern mit 7 Wohneinheiten und Carport in der Seestraße 22“, ist Gegenstand der Nachprüfung.

 

Der Bauausschuss hat hierzu sein Einvernehmen erteilt – Abstimmungsergebnis: 5 : 3

 

Auf die weiteren Unterlagen in der Anlage wird verwiesen.


Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderat Schneider:

Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, inkl. Erlass einer Veränderungssperre für die Fl.Nr. 321.

 

Abstimmung:            Ja  6    Nein  9            Antrag damit abgelehnt

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der Beschluss des Bauausschuss vom 27.04.2022 zum Einvernehmen zum Bauvorhaben „Bauantrag – Neubau von zwei Wohnhäusern mit 7 Wohneinheiten und Carports in der Seestraße 22“ seine Gültigkeit behält. Das Einvernehmen ist somit erteilt.