Abstimmung:

Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Am 10.05.2022 fand im Rathaus ein Gespräch zwischen den Leiterinnen des AWO Kinderhortes, Frau Enz-Gupta und der Mittagsbetreuung, Frau Leiber sowie dem Bürgermeister statt. Im Gespräch wurden die unterschiedlichen Vertragsgestaltungen zwischen den Einrichtungen und den Eltern besprochen, welche zu einem ungleichen Wechsel zwischen den Einrichtungen führt bzw. führen kann.

 

In der AWO Einrichtung können die Vertragspartner (Eltern) ihren Vertrag mit einer 4-wöchigen Frist zum Monatsende kündigen und beispielsweise zur örtlichen Mittagsbetreuung wechseln. Die Vertragslage in der Mittagsbetreuung sieht vor, dass eine Kündigung nur zum Schuljahresende möglich ist.

Besteht nun ein höherer Betreuungsanspruch bei einem Kind der Mittagsbetreuung, kann dieser Wechsel erst im folgenden Schuljahr umgesetzt werden, obwohl unterjährig ein Betreuungsplatz in der AWO Einrichtung zur Verfügung gestanden hätte. Im Gegensatz hierzu ist ein Wechsel aus dem Hort in die Mittagsbetreuung theoretisch jederzeit zum Monatsanfang möglich.

 

Die unterschiedlichen Verträge ergeben sich aus den Vorgaben der Träger bzw. Fördergeber, so wird die Vertragsgestaltung beispielsweise durch den AWO Verband vorgegeben. Im Bereich der Mittagsbetreuung ergibt sich die Vertragsgestaltung aus der Förderung durch den Freistaat Bayern.

In der Mittagsbetreuung werden derzeit 68 Kinder betreut, sodass eine Förderung beim Freistaat Bayern für 5 Gruppen besteht. (12 Kinder sind 1 Gruppe)

Würde die Anzahl der Kinder in der Mittagsbetreuung durch mehrere Kündigungen im laufenden Schuljahr unter 60 Kinder fallen, hätte die Einrichtung die Fördersumme für eine Gruppe (z.B. 3.500 €) am Schuljahresende zu erstatten. Entsprechend ist die Mittagsbetreuung angehalten, um die beantrage und geplante Förderung zu erhalten, Jahresverträge mit den Eltern abzuschließen.

 

Im Gespräch zeigte sich die Leiterin der Mittagsbetreuung grundsätzlich gesprächsbereit, die Verträge auf eine halbjährliche Kündigung umzustellen und Verträge im Rahmen einer Härtefallentscheidung auch vorzeitig aufzulösen. Dies setzt jedoch die Zusage der Gemeinde zum Ausgleich eines möglicherweise entstehenden Einnahmedefizits (3.500 €), beim Wegfall der Förderung durch den Freistaat, voraus.

 

Die Kündigung von Verträgen in der Übergangszeit (Juli & August) ist in beiden Einrichtungen nicht möglich, für das kommende Schuljahr gibt es in beiden Einrichtungen eine Warteliste.


Beschluss:

 

Die Gemeinde übernimmt bei Unterschreitung der notwendigen Kinderzahl, für die beantragten Gruppen, das Förderdefizit der Mittagsbetreuung bis zu einer Höhe von 3.500 €, welches sich aus vorzeitigen Kündigungen ergibt. Ein entsprechender Nachweis ist durch die Einrichtung zu erbringen.