Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Es ist geplant in der ehemaligen Wohnung im 1. Obergeschoss des ehem. VR-Bankgebäudes in der Bahnhofstraße die Kindertageseinrichtung zu erweitern.

 

Hierfür sind im 1. Stock kleinere Umbaumaßnahmen, wie z.B. Abbruch des nicht mehr benötigten WC’s, ein Durchbruch zur Verbindung der beiden Wohneinheiten, setzen einer neuen Wand als Abtrennung zum Treppenhaus und das versetzen einer Wand für die Garderobengestaltung, notwendig.

 

Im Dachgeschoss entstehen die entsprechend benötigten Räume für das Personal.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, somit beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB.

 

Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung wird erteilt.