Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.09.2021 wurde der Bürgermeister beauftragt mit den Verantwortlichen des Staatlichen Bauamtes Weilheim das Gespräch zu suchen, um die von Bürgern eingereichten Forderungen in Bezug auf die Staatsstraße 2055 vom Juli 2021 zu besprechen.

Nach der Bitte o.g. Bürger wurde das Schreiben erst in der Gemeinderatssitzung im September behandelt, zusätzlich kam es durch Corona zu weiteren Verzögerungen. Am 06.04.2022 fand nun ein Gespräch mit dem Amtsleiter des Staatlichen Bauamtes in Utting statt.

 

Im Gespräch wurden folgende Punkte besprochen:

 

- Feststellung der tatsächlichen Verkehrsbelastung

- Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung

- Sanierung der Fahrbahndecke

- Errichtung eines Kreisverkehres Utting Nord

- Errichtung eines Gehweges im Bereich der Tankstelle

 

Folgende Ergebnisse konnten festgehalten werden:

 

- Die Daten der Verkehrszählung 2019 – 2021 werden in den nächsten Wochen veröffentlicht, es ist grundsätzlich mit einem Anstieg der Verkehrsbelastung von 2% pro Jahr zu rechnen.

 

- Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Staatsstraße 2055 ist grundsätzlich vorstellbar, die Entscheidung darüber obliegt aber nicht dem Straßenbaulastträger, sondern der zuständigen Verkehrsbehörde, hier dem Landratsamt Landsberg. Um diese Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzen zu können, bedarf es einer fundierten Begründung.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde Inning (hier wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung umgesetzt) konnte dieses Ziel nur durch einen Lärmaktionsplan erreicht werden. Die Aufwendungen für einen Lärmaktionsplan liegen zu Lasten der Gemeinde und betrugen am Beispiel Inning ca. 45.000 €.

 

- Eine Sanierung der Fahrbahndecke ist in den nächsten 4 Jahren nicht vorgesehen, eine Sanierung mit sog. Flüsterasphalt oder DSH (Dünnsichtasphalt im Heißeinbau) erfolgt grundsätzlich nicht, da diese Beläge für eine Ortsdurchfahrt / Staatsstraße technisch nicht geeignet sind.

 

- Die Errichtung eines Kreisverkehrs zur Erschließung des Gewerbegebietes ist grundsätzlich möglich, jedoch sind die Kosten für Grunderwerb und Bau des Kreisverkehres zu 100% von der Gemeinde zu tragen. Die Baukosten für einen Kreisverkehr sind mit etwa 500.000 € zu beziffern.

Im Gemeindehaushalt sind Gelder für einen Grunderwerb vorgesehen, sollte ein geeignetes Grundstück zum Verkauf angeboten werden. Im Rahmen der Überplanung des BP Gewerbegebiet Nord soll ein Verkehrsplaner eingeschalten werden, der die Vorplanung übernimmt.

 

- Die Errichtung eines Gehweges im Bereich der Tankstelle bzw. die Verlängerung des Gehweges in der Ludwigstraße wurde aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen.

Auch dieses Vorhaben sehen die Verantwortlichen positiv, jedoch liegt die Baulast auch hier zu 100% bei der Gemeinde Utting und der Gehweg sollte durchgängig sein. Maßgabe von Seiten des Bauamtes ist, das eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 – 3,75 Metern je Fahrspur gegeben sein muss, entsprechend müsste der Gehweg auf Privatgrund errichtet werden bzw. Grunderwerb erfolgen. In einem ersten Gespräch zeigte der Grundstückseigentümer kein Interesse, da die Platzverhältnisse auf dem Privat- bzw. Firmengrundstück ohnehin sehr beengt sind.

 

Den Antragstellern wurde vorgenannter Sachverhalt in einem Gespräch am 20.04.2022 übermittelt.

 


Beschluss:

 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt mit Nachdruck eine Erneuerung der Fahrbahndecke im Bereich der Ortsdurchfahrt von Utting im Staatlichen Bauamt Weilheim zu beantragen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für eine Rechtsberatung und Erstellung eines Lärmaktionsplanes einzuholen.