Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.04.2022 wird die Verlängerung des Bauvorbescheides Az. V-284/2007-0 beantragt.

 

Im Jahr 2007 wurde der Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1264, Gemarkung Utting, Pfarrer-Ludwig-Weg gestellt. Das Einfamilienhaus soll auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1264 errichtet werden, genaueres können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen.

Das Gebäude ist mit E+ D geplant und soll einen Kniestock von ca. 1,40 m erhalten. Die Dachneigung soll 30 Grad betragen. Der First ist in Ost-West-Richtung geplant.

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage wurde am 01.03.2007 einstimmig erteilt. Das Landratsamt Landsberg als Genehmigungsbehörde hat einen Vorbescheid am 30.05.2007 erlassen.

 

In der Vergangenheit wurde das Vorhaben noch als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt. Der Flächennutzungsplan sieht jedoch in dem Gebiet ein „Mischgebiet“ vor und es werden durch das Vorhaben keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Zum Zeitpunkt eines Bauantrages muss geprüft werden, ob das Grundstück noch nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt wird oder aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren als Baulücke nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Dies spielt jedoch für das derzeitige Einvernehmen keine Rolle, da das Bauvorhaben sowohl nach § 35 Abs. 2 BauGB, wie auch nach § 34 BauGB zulässig ist.

 

Der Vorbescheid wurde bereits mit Einvernehmen der Gemeinde mehrmals verlängert.


Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung der Bauvoranfrage wird erteilt.