Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für diesen Bauantrag wurde bereits am 23.02.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Sachverhalt vom 23.02.2022:

Das Grundstück mit der FlNr. 39, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Der Bauherr beantragt den Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines nicht ausgebauten Dachgeschosses zu Wohnräumen in einer vorhandenen Wohnung. Das bestehende Wohngebäude verfügt derzeit über zwei Wohneinheiten.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden eingehalten.

 

Abstandsflächen:

Das vorhandene Bestandsgebäude wird zwar nach außen hin nicht verändert und wurde zuletzt am 03.12.1993 bauaufsichtlich geprüft und genehmigt. Dennoch stellte die Baugenehmigungsbehörde fest, dass für die beantragte Wohnraumerweiterung zwei Abweichungsanträge zu den Abstandsflächen zu stellen sind – siehe Antrag mit Begründung in der Anlage.

Die Abstandsflächenabweichungen sind „bauhistorisch“ bedingt und ist aus der sog. halboffenen Bauweise entstanden.


Beschluss:

 

Neben dem am 23.02.2022 erteilten gemeindlichen Einvernehmen zum Bauvorhaben, stimmt der Bau- und Umweltausschuss auch den Abweichungsanträgen zu den Abstandsflächen zu.