Sachverhalt:
Für diesen Bauantrag wurde bereits am 23.02.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sachverhalt vom 23.02.2022:
Das Grundstück mit der FlNr. 39, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff
des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.
Der Bauherr beantragt den Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines nicht
ausgebauten Dachgeschosses zu Wohnräumen in einer vorhandenen Wohnung. Das bestehende
Wohngebäude verfügt derzeit über zwei Wohneinheiten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften werden eingehalten.
Abstandsflächen:
Das vorhandene Bestandsgebäude wird zwar nach außen hin nicht verändert
und wurde zuletzt am 03.12.1993 bauaufsichtlich geprüft und genehmigt. Dennoch
stellte die Baugenehmigungsbehörde fest, dass für die beantragte
Wohnraumerweiterung zwei Abweichungsanträge zu den Abstandsflächen zu stellen
sind – siehe Antrag mit Begründung in der Anlage.
Die Abstandsflächenabweichungen sind „bauhistorisch“ bedingt und ist aus
der sog. halboffenen Bauweise entstanden.
Beschluss:
Neben dem am 23.02.2022 erteilten gemeindlichen Einvernehmen zum
Bauvorhaben, stimmt der Bau- und Umweltausschuss auch den Abweichungsanträgen
zu den Abstandsflächen zu.