Abstimmung:

Ja: 5, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.10.2021 über das Bauvorhaben in der Seestraße 22 beraten. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wurde nicht erteilt, da die überplante Grundstücksfläche teilweise bauplanungsrechtlich im Außenbereich gesehen wurde.

 

Im Nachgang dieser Sitzung nahm der Antragsteller mit dem Landratsamt Landsberg Kontakt auf, um die angeregten Änderungen zu besprechen.

 

Dem Landratsamt Landsberg am Lech wurden die überarbeiteten Planunterlagen vorgelegt, bei diesen wurden u. a. die Stellungnahmen von LRA sowie dem WWA berücksichtigt. Insbesondere sind das Geländeauffüllungen, die nur unmittelbar um das Gebäude stattfinden sollen und so gering wie möglich gehalten werden müssen, sowie das Zurücksetzten der geplanten Stützwände und der damit verbundenen Reduzierung der Auffüllung und Stützwandhöhen.

 

Zusätzlich wurde das Bauvolumen, wie aus den beigefügten Plänen ersichtlich, verringert sowie die Positionierung des geplanten Gebäudes auf dem Grundstück geringfügig nach Westen verschoben und die Gebäudehöhe ist um 0,32 Meter niedriger.

 

Die erforderliche Grunddienstbarkeit für die Stellplätze ist der Bauaufsichtsbehörde als Entwurf schon zugegangen.

 

Das LRA kommt nach durchgeführter Ortsbesichtigung und nach Prüfung des Bauantrags zu dem Ergebnis, dass sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse, die Grundfläche, die Höhe der baulichen Anlage sowie das Verhältnis der überbauten Fläche) in seiner Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist demnach gemäß § 34 BauGB (Innenbereich) gegeben.

 

Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

Diskussionsverlauf:

Das Mitglied des Bau- und Umweltausschusses Herr Patrick Schneider, beantragte den Sitzungspunkt vom Gesamtgremium (Gemeinderat) entscheiden zu lassen.

 

Abstimmung:     Ja 4  Nein 4  (somit abgelehnt)

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.