Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Für die Errichtung des Waldkindergartens wurde in der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) gefordert.

Vorgenannter LBP liegt der Verwaltung nun vor, so sind für die Entnahme einzelner Bäume Nistkästen zu errichten und für die Herstellung der PKW-Stellplätze sowie des Standortes für den Waldkindergartenwagen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.

 

Für den Ausgleich sind 10.500 Ökopunkte zu erbringen, diese können ohne weitere Maßnahmen vom Ökopunktekonto der Gemeinde abgezogen werden. Derzeit sind es 236.832 Wert-Punkte, die sich auf fünf Einzelflächen verteilen.

Alternativ könnte eine Streuobstwiese angelegt werden.

Größe und Anzahl der Bäume hängt vom Zustand der vorgesehenen Fläche ab.

 

Unabhängig von vorgenanntem Sachverhalt fand kürzlich ein Gespräch mit Bundnaturschutz (BN) statt. Im Gespräch wurde eine Erweiterung der Streuobstwiese auf den Selzamweiden

angesprochen. Der BN würde diese begrüßen.

Die vorgesehene Fläche ist dem Sachverhalt beigefügt und gelb markiert.

Die Abstimmung mit dem Planungsbüro zur Eignung bzw. Definition des Pflanzumfangs wurde angestoßen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Erweiterung der Streuobstwiesen in Kooperation mit dem BN.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte zur Erweiterung der Streuobstwiesen gem. LBP einzuleiten und eine Kooperation zu Pflege und Unterhalt mit dem BN zu schließen.