Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Pächter des Campingplatzes ist vor geraumer Zeit an die Gemeinde herangetreten und schlägt eine Erweiterung des Pavillons zum ganzjährigen Betrieb vor.

Unabhängig von der weiteren Zusammenarbeit bzw. Vertragsverlängerung des Pächters, hat der Gemeinderat die Entscheidung zu treffen ob die Planungen hierfür angestoßen werden sollen.

Die bisherige Planung wurde durch das Büro Lüps, Schondorf erstellt

Ein erstes Honorarangebot der Architekten Lüps ist der Anlage beigefügt.

 

Das Urheberrecht über die Planungen obliegt dem Architekturbüro Lüps.

Grundsätzlich kann Architekten ein Urheberrecht an Bauwerken, Bauplänen und Entwürfen zustehen – allerdings nur dann, wenn diese eine „ausreichende schöpferische Individualität“ erkennen lassen.“ Dies ist im Fall „Pavillion am See“ gegeben.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Leistungsphasen nach HOAI 1-3 an das Architekturbüro Lüps zum Angebotspreis von 8.500 € Netto zu vergeben.