Abstimmung:

Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Wie in der Sitzung vom 24.02.2022 nichtöffentlich vorberaten, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auf der Fl.Nr. 81/3; 81/6 Gem. Utting am Ammersee, Schondorferstr.12, realisiert werden.

 

Dem Gewerbebetrieb soll mittels vorhabenbezogenem Bebauungsplan mehr Möglichkeit gewährt werden, sich neu auszurichten und den aktuellen Anforderungen der Autoindustrie nachzukommen.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann die Gemeinde die Zulässigkeit des Bauvorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger aufgrund des Vorhabens- und Erschließungsplans bereit und in der Lage ist sowie sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt in Form eines Durchführungsvertrags.

 

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss vorzubereiten und Angebote für die Satzungserstellung einzuholen.