Abstimmung:

Ja: 2, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Auf dem Grab Reihe III Nr. 08 auf dem Friedhof Holzhausen stehen, geschätzt seit ca. 50 Jahren, zwei Säuleneiben, die mittlerweile eine beträchtliche Höhe erreicht haben.

 

Mit Beschluss TOP 16 vom 26.08.2021 wurde das Grabrecht von Michael Baier auf Frau Angelika Böhm-Silberhorn umgeschrieben. Sie sicherte damals zu, sich um den fachgerechten Rückschnitt der Säuleneiben zu kümmern.

 

Gemäß Art. 31 der aktuell geltenden gemeindlichen Friedhofs- und Bestattungssatzung dürfen Anpflanzungen über die zulässigen Grabmaße nicht hinauswachsen. Die Gemeinde kann verlangen, dass zu große und stark wuchernde Gewächse zurückgeschnitten oder entfernt werden.

 

Zum Zeitpunkt der geschätzten Anpflanzung der Eiben (Sommer 1965), sah der § 17 Abs. 4 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen vor (Fassung vom 18.03.1960), dass zur Bepflanzung nur solche Gewächse verwendet werden dürfen, welche die benachbarten Gräber nicht stören.

 

Heute ist zu beurteilen, ob diese gesunden und gut gewachsenen Lebensbäume entfernt werden sollen oder nicht, denn einen Rückschnitt auf Grabsteinhöhe würden sie nicht überleben, so der Landwirtschaftsdirektor i.R., Herr Franz Kettenberger, den die Nutzungsberechtigte zur fachlichen Beurteilung hinzugezogen hatte.

 

Frau Böhm-Silberhorn befürchtet, dass die Entfernung dieser beiden Bäume das Friedhofsbild unwiederbringlich zum Negativen verändert, deshalb bat sie, die Entscheidung gut überlegt und sorgfältig zu beraten, nicht in ihrem Sinne, sondern im Sinne der Allgemeinheit.

 

Ihr entsprechender Antrag, eine Einschätzung des Landwirtschaftsdirektors i.R. sowie künstlerische Arbeiten zum Thema sind als Anlage beigefügt.

 

 


Beschluss:

 

Der Grabrechtseigentümer wird angemahnt den Bestimmungen nachzukommen.