Sachverhalt:
Der Bauwerber beabsichtigt die Errichtung einer Einzelgarage mit
Gerätehaus.
Das Bauvorhaben liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans
„Dykerhoffgelände“.
Die Garage soll innerhalb des vorgegebenen Baufensters errichtet werden.
Der Vordachüberstand von 0,3 Meter über der Baugrenze im Westen ist nach
BauNVO §23 3 + 5 im geringfügen Ausmaß zuzulassen. Diese Ansicht teilt die
Bauaufsichtsbehörde LRA Landsberg mit der Gemeinde.
Der Anbau des Geräteschuppens (Nebengebäude) auf der östlichen Seite der
Garage ist mit 9m² vorgesehen und entspricht den Vorgaben des BP.
Die Überdachung zwischen Garage und Wohnhaus ist der GR des Wohnhauses nicht
zuzusprechen da keine feste Verbindung erstellt wird.
Es wird eine Befreiung von der im BP geforderten Dachneigung von mind.
15° für Garagen und Nebengebäude beantragt. Es soll ein extensiv begrüntes
Flachdach (Gründach) errichtet werden. Das Gründach soll sowohl aus
gestalterischen, als auch aus ökologischen Gründen
errichtet werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.02.2014 dem Nachbar im selben Plangebiet
einer Befreiung der Dachneigung am Garagengebäude im Einklang positiv
zugestimmt.
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Dem Befreiungsantrag der Dachneigung
des Garagen- und Nebengebäudes wird zugestimmt.