Abstimmung:

Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Bauwerber beabsichtigt die Errichtung einer Einzelgarage mit Gerätehaus.

Das Bauvorhaben liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans „Dykerhoffgelände“.

Die Garage soll innerhalb des vorgegebenen Baufensters errichtet werden.

Der Vordachüberstand von 0,3 Meter über der Baugrenze im Westen ist nach BauNVO §23 3 + 5 im geringfügen Ausmaß zuzulassen. Diese Ansicht teilt die Bauaufsichtsbehörde LRA Landsberg mit der Gemeinde.

 

Der Anbau des Geräteschuppens (Nebengebäude) auf der östlichen Seite der Garage ist mit 9m² vorgesehen und entspricht den Vorgaben des BP.

Die Überdachung zwischen Garage und Wohnhaus ist der GR des Wohnhauses nicht zuzusprechen da keine feste Verbindung erstellt wird.

 

Es wird eine Befreiung von der im BP geforderten Dachneigung von mind. 15° für Garagen und Nebengebäude beantragt. Es soll ein extensiv begrüntes Flachdach (Gründach) errichtet werden. Das Gründach soll sowohl aus gestalterischen, als auch aus ökologischen Gründen

errichtet werden.

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 06.02.2014 dem Nachbar im selben Plangebiet einer Befreiung der Dachneigung am Garagengebäude im Einklang positiv zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Dem Befreiungsantrag der Dachneigung des Garagen- und Nebengebäudes wird zugestimmt.