Sachverhalt:
Das Grundstück mit der Fl.Nr. 2655/5, Gemarkung Utting am Ammersee, Waldaweg
27 liegt im Umgriff des rechtsgültigen Bebauungsplans „Waldaweg“.
Der Bauherr stellt den Antrag auf Befreiung zur Überschreitung
der südlichen Baugrenze um 5,48m². Er möchte sein Vordach (Freisitz) zum Atelier
ausbauen.
Das Gebäude wurde 1984/1985 genehmigt und errichtet - somit deutlich vor Inkrafttreten des derzeit gültigen Bebauungsplans (2001) - es genießt somit Bestandsschutz.
Durch den geplanten Ausbau des vorhandenen Vordaches zum Atelier (ohne Veränderungen der bestehenden Kubatur), werden nachbarrechtliche Belange oder städtebauliche Ziele nicht negativ beeinflusst. Das geplante Bauvorhaben entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Eine geringfügige Erhöhung der GFZ von 0,11 auf 0,12 ist diesem
Bauvorhaben zuzuschreiben.
Das Einvernehmen zu genanntem Bauvorhaben sollte erteilt werden, sowie
dem Antrag auf Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt, sowie dem
Antrag auf Befreiung zugestimmt.