Abstimmung:

Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück mit der FlNr. 39, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.

 

Der Bauherr beantragt den Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines nicht ausgebauten Dachgeschosses zu Wohnräumen in einer vorhandenen Wohnung. Das bestehende Wohngebäude verfügt derzeit über zwei Wohneinheiten.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden eingehalten.

 

Allerdings ist zu prüfen, ob der Brandschutz gewährleistet wird. Der Bauantragsteller hat hierzu zwei Anträge auf Abweichung gestellt. Die Prüfung dieser Anträge obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Auch die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegen der Bauaufsichtsbehörde. Für dieses Bauvorhaben gilt die Abstandsflächensatzung der Gemeinde Utting am Ammersee.

 

Das Einvernehmen zu genanntem Bauvorhaben sollte erteilt werden.

 

 

Nach Erstellung der Sitzungsvorlage, wurde noch ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Größe der Dachflächenfenster eingereicht und wurde in der Sitzung vorgelegt bzw. behandelt.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Dem Befreiungsantrag zur Größe der Dachflächenfenster wird zugestimmt.