Sachverhalt:
Das Grundstück mit der FlNr. 39, Gemarkung Utting am Ammersee, liegt im Umgriff
des rechtsgültigen Bebauungsplans „Schondorfer-/Dießener-Straße“. Die Satzung
über die örtlichen Bauvorschriften ist anzuwenden.
Der Bauherr beantragt den Ausbau sowie die Nutzungsänderung eines nicht
ausgebauten Dachgeschosses zu Wohnräumen in einer vorhandenen Wohnung. Das bestehende
Wohngebäude verfügt derzeit über zwei Wohneinheiten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften werden eingehalten.
Allerdings ist zu prüfen, ob der Brandschutz gewährleistet wird. Der
Bauantragsteller hat hierzu zwei Anträge auf Abweichung gestellt. Die Prüfung
dieser Anträge obliegt der Bauaufsichtsbehörde.
Auch die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen
obliegen der Bauaufsichtsbehörde. Für dieses Bauvorhaben gilt die
Abstandsflächensatzung der Gemeinde Utting am Ammersee.
Das Einvernehmen zu genanntem Bauvorhaben sollte erteilt werden.
Nach Erstellung der Sitzungsvorlage, wurde noch ein Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Größe der Dachflächenfenster
eingereicht und wurde in der Sitzung vorgelegt bzw. behandelt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Dem
Befreiungsantrag zur Größe der Dachflächenfenster wird zugestimmt.