Abstimmung:

Ja: 0, Nein: 14

Sachverhalt:

 

Der Gemeinde liegen 3 Anträge aus der Hofstattstraße 38, 40 und 42 auf Änderung des Flächennutzungsplans in diesen Bereichen vor. Die Eigentümer befürchten, dass die in den hinteren Bereichen ihrer Grundstücken im Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche, zu einem massiven Wertverlust führt, weil hier möglicherweise kein Baurecht besteht.

 

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist.

 

Er entfaltet gegenüber den Bürgern/innen, keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes kann man daher nicht herleiten.

 

Der Flächennutzungsplan ist Grundlage, für die Entstehung von Bebauungsplänen und enthält keine parzellengenaue Darstellung.

 

Eine Rechtsfolge hiervon ist, dass Bürger/innen gegen einen Flächennutzungsplan keine Möglichkeit haben zu widersprechen bzw. zu klagen.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg am Lech hat sich ergeben, dass bei einer fiktiv gedachten Baugrenze von Hauseck FlNr. 2434/1 zu Hauseck FlNr. 216/3, die hinteren Bereiche der betreffenden Grundstücke noch als Innenbereich gewertet werden und somit auch bebaut werden können.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Grundstückseigentümern, eine entsprechende Bauvoranfrage einzureichen oder ein Wertgutachten durch ein vereidigten Sachverständen erstellen zu lassen, um Rechtssicherheit zu erlangen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der gegebenen Sachlage den Flächennutzungsplan nicht zu ändern und empfiehlt den Antragstellen gegebenenfalls eine Bauvoranfrage einzureichen oder ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen.


Weiteres Vorgehen:

Die Verwaltung soll eine Grundlagenermittlung durchführen, was in diesem Fall für eine Flächennutzungsplanänderung erfolgen muss und mit dem Planungsverband sprechen.