Sachverhalt:
Der Gemeinde liegen 3 Anträge aus der Hofstattstraße 38, 40 und 42 auf Änderung des Flächennutzungsplans in diesen Bereichen vor. Die Eigentümer befürchten, dass die in den hinteren Bereichen ihrer Grundstücken im Flächennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche, zu einem massiven Wertverlust führt, weil hier möglicherweise kein Baurecht besteht.
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet
die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit
ein vorbereitender Bauleitplan. Er stellt ein Programm der Gemeinde dar, das
für sie selbst und andere Behörden bindend ist.
Er entfaltet gegenüber den Bürgern/innen, keine unmittelbare
rechtliche Wirkung. Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
kann man daher nicht herleiten.
Der Flächennutzungsplan ist Grundlage, für die
Entstehung von Bebauungsplänen und enthält keine parzellengenaue Darstellung.
Eine Rechtsfolge hiervon ist, dass Bürger/innen gegen einen
Flächennutzungsplan keine Möglichkeit haben zu widersprechen bzw. zu klagen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landsberg am Lech hat sich ergeben, dass bei einer fiktiv gedachten Baugrenze von Hauseck FlNr. 2434/1 zu Hauseck FlNr. 216/3, die hinteren Bereiche der betreffenden Grundstücke noch als Innenbereich gewertet werden und somit auch bebaut werden können.
Die Verwaltung empfiehlt den Grundstückseigentümern, eine
entsprechende Bauvoranfrage einzureichen oder ein Wertgutachten durch ein
vereidigten Sachverständen erstellen zu lassen, um Rechtssicherheit zu
erlangen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der gegebenen Sachlage den Flächennutzungsplan nicht zu ändern und empfiehlt den Antragstellen gegebenenfalls eine Bauvoranfrage einzureichen oder ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung soll
eine Grundlagenermittlung durchführen, was in diesem Fall für eine
Flächennutzungsplanänderung erfolgen muss und mit dem Planungsverband sprechen.