Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück FlNr. 2538/7, Gemarkung Utting am Ammersee, in der Schönbachstraße 8, ist bereits mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebaut.

 

Das bestehende Einfamilienhaus wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens errichtet und fällt unter den rechtkräftigen Bebauungsplan „Utting Süd“.

 

Es wird nun beantragt den Bebauungsplan „Utting Süd“ für das Grundstück Fl. Nr. 2538/7 zu ändern. Folgende Begründung führte der Architekt des Bauherrn aus:

 

„Die Bauherren sind seit einigen Jahren Besitzer des Wohnhauses in der Schönbachstraße 8.

Da beide Bauherren ständig im Home Office arbeiten und häufig Team Sitzungen haben, ist der Bedarf nach einem Büroraum für die Eigentümer entstanden. Da die Zimmer im OG von beiden Kindern und dem Elternschlafzimmer belegt sind, gibt es im Haus keine weitere Möglichkeit, einen Büroraum für 2 Personen einzurichten.

 

Daher ist die Idee entstanden, den bereits vorhandenen Balkon auf der Nordseite des Gebäudes im Erdgeschoss zu schließen und somit einen Raum mehr zu gewinnen, ohne die Größe des Wohnhauses zu verändern.

 

Bei den Berechnungen der GRZ und GFZ ist aufgefallen, dass die GRZ bereits überschritten ist, obwohl in der Geschossflächenzahl noch Wohnfläche offen wäre.

 

Dieses ungünstige Verhältnis ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass das Wohnhaus sehr viele Balkonflächen hat, die jedoch als Wohnfläche nicht nutzbar sind. So ist an allen Seiten des Gebäudes ein umlaufender Balkon vorhanden der an der Nordseite noch weiter aus ragt. So kommt für die GRZ I ein sehr großer Wert heraus, obwohl der Anteil des Wohnhauses weniger als die Hälfte der Fläche beträgt. (Wohnhaus 87,89 qm, Terrasse und Balkone 95,36 qm).

 

Wir haben daraufhin Kontakt mit Herrn Rudolf vom Bauamt in Landsberg aufgenommen und nachgefragt, ob es möglich ist, über eine Ausnahme/Befreiung/Abweichung vom Bebauungsplan eine Baugenehmigung für die Baumaßnahme zu bekommen.

 

Herr Rudolf ist der Meinung, dass eine Ausnahme/Befreiung/Abweichung nicht geeignet ist, sondern der Bebauungsplan geändert werden müsste, damit dieser Umbau möglich ist.“

 

Die erlaubte GRZ im Bebauungsplan „Utting-Süd“ ist mit 0,2 festgeschrieben. Die Genehmigung aus dem Jahr 2004 wurde vom Architekten mit 0,196 beschrieben. Nach Prüfung der Verwaltung wurde festgestellt, dass die GRZ zum jetzigen Zeitpunkt bei 0,23 liegt und somit die Grenze von 0,2 überschreitet. Die GFZ wird eingehalten.

 

Vorausgesetzt der Bebauungsplanänderung findet Zustimmung, wäre das die 24. Änderung des Bebauungsplans „Utting-Süd“.

 

 


Beschluss:

 

1.    Mit der 24. Änderung des Bebauungsplans „Utting-Süd“, soll eine Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans durchgeführt werden.

 

2.    Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird mit der Änderung des Bebauungsplans beauftragt.