Abstimmung:

Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2021 beschlossen, für die städtebaulich geförderte Maßnahme zur Festlegung eines Sanierungsgebiets, entsprechende Grundlagenermittlung durchzuführen.

 

Daher hat die Verwaltung bei der Regierung von Oberbayern die weitere Vorgehensweise nachgefragt.

 

Antwort der Reg. v. Obb.:

Gem. Nr. 7.4 Satz 1 StBauFR müssen die gleichzeitige Förderung eines Ortsteils durch unterschiedliche Fördergeber ausgeschlossen werden. Hier gilt bei Ortsteilen bis zu 500 Einwohnern eine grundsätzliche Zuständigkeit der Dorferneuerung. Dementsprechend muss in einem ersten Schritt die Einwohnerzahl des Ortsteils Utting Holzhausen geprüft werden. Zwischen 500 Einwohnern bis zu 2000 Einwohnern muss dann eine Abstimmung zwischen der Dorferneuerung und der Städtebauförderung stattfinden, wer hier fördern kann. Sollte der Ortsteil weniger als 500 Einwohner haben, so müssten Sie sich an die Dorferneuerung wenden.

 

Einwohnerzahl Holzhausen:

 

Stand vom 03.01.2022: Einwohner insgesamt: 469

Davon sind 406 Hauptwohnsitze und 63 Einwohner mit Nebenwohnsitze gemeldet

 

Der Beschluss eines Sanierungsgebietes nach §142 BauGB kann unabhängig von der Städtebauförderung getroffen werden. Das Sanierungsgebiet eröffnet für die Gemeinde einige Instrumentarien welche genutzt werden können, wie z.B. das Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) oder die Versagung einer Genehmigung, wenn ein Bauantrag den Zielen der Sanierung zuwiderläuft (§§ 144 Abs. 1 und 2 BauGB sowie 145 Abs. 2 BauGB).

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, vorerst kein Sanierungsgebiet festzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Referenten der Dorferneuerung zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung einzuladen.