Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.06.2021
beschlossen, für die städtebaulich geförderte Maßnahme zur Festlegung eines
Sanierungsgebiets, entsprechende Grundlagenermittlung durchzuführen.
Daher hat die Verwaltung bei der Regierung von Oberbayern die weitere Vorgehensweise nachgefragt.
Antwort der Reg. v. Obb.:
Gem. Nr. 7.4 Satz 1 StBauFR müssen die gleichzeitige
Förderung eines Ortsteils durch unterschiedliche Fördergeber ausgeschlossen
werden. Hier gilt bei Ortsteilen bis zu 500 Einwohnern eine grundsätzliche
Zuständigkeit der Dorferneuerung. Dementsprechend muss in einem ersten Schritt
die Einwohnerzahl des Ortsteils Utting Holzhausen geprüft werden. Zwischen 500
Einwohnern bis zu 2000 Einwohnern muss dann eine Abstimmung zwischen der
Dorferneuerung und der Städtebauförderung stattfinden, wer hier fördern kann.
Sollte der Ortsteil weniger als 500 Einwohner haben, so müssten Sie sich an die
Dorferneuerung wenden.
Einwohnerzahl Holzhausen:
Stand vom 03.01.2022: Einwohner insgesamt: 469
Davon sind 406 Hauptwohnsitze und 63 Einwohner mit Nebenwohnsitze gemeldet
Der Beschluss eines Sanierungsgebietes nach §142 BauGB kann
unabhängig von der Städtebauförderung getroffen werden. Das Sanierungsgebiet
eröffnet für die Gemeinde einige Instrumentarien welche genutzt werden können,
wie z.B. das Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) oder die Versagung einer
Genehmigung, wenn ein Bauantrag den Zielen der Sanierung zuwiderläuft (§§ 144
Abs. 1 und 2 BauGB sowie 145 Abs. 2 BauGB).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, vorerst kein Sanierungsgebiet festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Referenten der
Dorferneuerung zu einer Öffentlichkeitsveranstaltung einzuladen.