Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Als eine Art Aufwandsentschädigung erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt gemäß § 10 Bundeswahlordnung (BWO) für die Mitglieder der Wahlvorstände pro Wahltag grundsätzlich 25 Euro. Aufgrund der besonderen Verantwortung und der Arbeitslast erhalten die Wahlvorsteher grundsätzlich je 35 Euro.

Den Gemeinden wird in eigener Verantwortung freigestellt, das Erfrischungsgeld über den vom Bund zu erstattenden Betrag hinaus aufzustocken.

 

Bei den letzten Wahlen in 2014 wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von je 45,00 Euro an Wahlhelfer und Wahlvorstände für die Europawahl sowie Stichwahl Landrat und für die Kommunalwahl 50,00 Euro ausbezahlt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer auf 45,00 Euro festzusetzen.


Beschluss:

Mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Festsetzung des sog. Erfrischungsgeldes für die Bun-destagswahl 2017 in Höhe von 45,00 € besteht Einverständnis.