Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Gemeinderats vom 22.06.2017 wurde die Verwaltung aufgrund der Vorkommnisse am Wochenende 02.06.2017 bis 04.06.2017 im Summerpark beauftragt mit dem Landratsamt Landsberg am Lech zu klären, ob Verstöße mit Bußgeld geahndet werden.

 

Die Durchsetzung von Bußgeldern im Summerpark aufgrund der Verordnung zum Landschaftsschutz des Landratsamts Landsberg am Lech gestaltet sich als schwierig. Die einzige Möglichkeit ein Bußgeld durchzusetzen besteht derzeit in Form von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten wegen Ruhestörung ab 22:00 Uhr.

 

Herr Unger von Sicherheitsgruppe-Unger wird im Gemeinderat einen Bericht zu aktuellen Lage vortragen.

Zu Beginn des Vortrages merkte Herr Unger an, dass anders wie im Vorjahr seit diesem Jahr ab 22.00 Uhr absolute Ruhe im Summerpark besteht. Trotz vereinzelten Ausnahmen wie die Abi-Feier im Juni, welche von 100 - 130 Personen besucht wurde, ist das Verhalten der Besucher des Summerparks deutlich besser geworden. Auch am Sonnendachl, am Sprungturm im Strandbad und an der Schule ist eine deutliche Verbesserung spürbar. Ein großes Manko sieht Herr Unger in dem Konsum von Marihuana und anderen Drogen, welche im Summerpark regelmäßig auch gedealt werden. Die verständigte Polizei hat oft Probleme hier einen Täter zu identifizieren, da lt. Herr Unger die Drogen beim Eintreffen der Behörden einfach auf den Boden geworfen werden und somit eine Zuordnung zu den Konsumenten nicht mehr möglich ist. Auf die Frage des Gemeinderates, ob Herr Unger bzw. seine Security-Teams bereits Dealer erwischt haben antwortete er, dass ab 20 Uhr die Security Firma vor Ort ist und dies die Dealer wissen und deshalb vorher da sind. Bezüglich des Alkohols verweist Herr Unger auf das Bahnhofsbistro „Papp“. Hier erhalten die Jungendlichen nach seiner Auskunft kistenweise Alkohol, den sie dann im Summerpark konsumieren. Außerdem merkt er an, dass ab 22.00 Uhr der Summerpark meist ruhiggestellt ist, allerdings im Außenbereich des „Papp’s“ laute Musik und Gäste, welche grölen vernommen werden kann. Auf Nachfrage des Gemeinderates, ob man die Jugendlichen, welche im Summerpark anzutreffen sind zuordnen kann entgegnete Herr Unger, dass diese in der Regel von den umliegenden Ortschaften, welche mit der Bahnlinie zu erreichen sind, stammen. Ein Verbesserungsvorschlag von Herrn Unger wie sich diese Probleme im Summerpark mildern lassen, wäre u.a. das regelmäßige Leeren der Mülleimer auch am Wochenende, sowie ein kommunaler Ordnungsdienst, welcher die Personalien der Rowdies aufnehmen darf und diese dann durch die Gemeinde geahndet werden. Das bloße Aufstellen von Schildern, wie es beispielsweise in Stegen der Fall ist, ist nach Auffassung von Herrn Unger nur bedingt erfolgreich.

Nachdem Herr Unger seine Stellungnahme beendet hat, bedankte sich Herr Bürgermeister Lutzenberger für seine Zeit und verabschiedete ihn.

 

Anschließend wurde der Satzungsentwurf des Summerparks im Gemeinderat beraten. Nach kontroversen Diskussionen über beispielsweise Ergänzungen, wie das Verbot des Entenfüttern oder Fahrradfahren oder aber auch den Umgriff der Satzung beschließt der Gemeinderat, den vom Bau- und Umweltausschuss erarbeiteten Entwurf der Satzung. 1. Bürgermeister Lutzenberger teilt mit, dass ein Teil des Umgriffs des Geltungsbereiches der Satzung der Schlösser- und Seenverwaltung gehört und dieser von der Gemeinde gepachtet ist. Erst nach Zustimmung der Schlösser- und Seenverwaltung kann die Satzung öffentlich bekanntgemacht werden und gilt einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung als wirksam.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung des Summerparks und ermächtigt 1. Bürgermeister Lutzenberger die Satzung auszufertigen.