Abstimmung:

Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das Grundstück Fl. Nr. 185/2 (3360 m²) liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplans der Gemeinde Utting. Daher beurteilt sich die Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 34 BauGB. Danach ist das Bauvorhaben prinzipiell zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Unter der Eigenart der näheren Umgebung versteht man vorrangig das Straßengeviert (Erschließungssituation) und dass sich die geplante Bebauung harmonisch einfügt.

 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der örtlichen Gestaltungssatzung.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Strukturkonzeptes Seeholz. 

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 02.06.2005 behandelt, das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wurde mehrheitlich erteilt.

Der Vorbescheid wurde in den Sitzungen vom 06.05.2010, 14.06.2012 und letztmalig am 26.06.2014 verlängert. Durch das Versäumnis der erneuten Verlängerung verlor der Vorbescheid seine Gültigkeit.

 

Die vorgelegte Bauvoranfrage entspricht dem Antrag aus dem Jahr 2005. Im Rahmen der nun vorgelegten Bauvoranfrage sollen folgende Punkte geklärt werden:

 

  1. Fügt sich die vorgeschlagene Bebauung, die die vorhandene Dachform (Walmdach) mit Dachneigung (22 °) vom Bestand übernimmt, in das Ortsbild ein?

 

  1. Ist die beantragte zweigeschossige Bebauung mit einer Wandhöhe von 5,5 Metern genehmigungsfähig, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden?

 

  1. Sind eine GRZ von 0,11 und eine GFZ von 0,17 denkbar?

 

 

 

Erläuterung:

 

  1. In der näheren Umgebung befinden sich überwiegend Sattel – und Walmdächer. Mit einer Dachneigung von 22° fügt sich das Dach in die Umgebungsbebauung ein. Die Festsetzung des Strukturkonzeptes zur Dachneigung werden eingehalten.

 

 

  1. Nach §34 BauGB wird die Geschossigkeit nach optischen Gesichtspunkten gewertet.

Die Wandhöhe der direkten Nachbarn stellen sich wie folgt dar:

 

Seeholzstr. 5 – E+D, Wandhöhe 3,20 Meter

Seeholzstr. 6 - E+1, Wandhöhe 5,78 Meter

Seeholzstr. 4a E+D Wandhöhe 2,90 Meter (Dachneigung 54°)

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

  1. Im Strukturkonzept Seeholz (11.2008) wurde das Maß der baulichen Nutzung des bestehenden Baulandes aufgenommen. Mit einer GRZ von 0,11 und einer GFZ von 0,17 befindet sich das Vorhaben im Mittel der Umgebungsbebauung. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.

Beschluss:

 

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt.