Abstimmung:

Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

 

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich von Utting/Holzhausen. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Abstandsflächensatzung gelten für diesen Bereich.

 

Es ist vorgesehen, auf dem 3725 m² großen Grundstück einen vorhandenen Baukörper (Scheunenanbau) abzureißen und mit einem Einfamilienhaus zu bebauen.

 

Der unter Denkmalschutz stehende „Zehnstadl“ wird nicht in Mitleidenschaft gezogen und soll erhalten bleiben. Kontakt zur Denkmalschutzbehörde hat der Bauherr bereits aufgenommen und entsprechenden Antrag den Bauantragsunterlagen beigefügt.

 

Das geplante Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 8,50 m x 11,50 m und eine Firsthöhe von 7,57 m.

 

In der näheren Umgebungsbebauung finden sich Ein- und Mehrfamilienhäuser, sowie landwirtschaftliche Hofstellen wieder, die durch ihre Bauweise wesentlich größere Firsthöhen aufweisen, als das im Bauantrag beschriebene Gebäude.

 

Hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung ist daher festzustellen, dass sich das Gebäude in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

 

Die Überprüfung des Stellplatznachweises sowie der Abstandsflächen obliegt der Bauaufsichtsbehörde.

 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte erteilt werden.


Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt.


ohne die Ausschussmitglieder Karl und Jakob Wilhelm – wegen persönlicher Beteiligung