Sachverhalt:
In der Sitzung vom 27.10.2021 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits
zum Bauantrag für die Wohnbebauung mit Carport das Einvernehmen erteilt. Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass für den Carport
und der geplanten Dachneigung ein Befreiungsantrag zu stellen ist.
Das Bauvorhaben liegt im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans
„Schondorfer-/Dießener Straße“.
Laut Bebauungsplan werden nur Vorgaben bezüglich Garagen getroffen
(Satteldach mit einer Dachneigung von 24-36°). Carports werden laut Garagen und
Stellplatz Verordnung als offene Garagen gesehen.
Der Carport liegt im hinteren Grundstücksbereich und ist von der
Öffentlichkeit nicht einsehbar. Das Pultdach mit 3° Dachneigung, wird auch
aufgrund der kostengünstigeren Konstruktion vom Bauherrn gegenüber einer
Satteldach-Lösung bevorzugt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung zur Dachneigung
des Pultdaches auf dem Carport wird erteilt.